OLG Düsseldorf - 24.04.1985 (3 W 32/85) - DRsp Nr. 1992/8099
OLG Düsseldorf, vom 24.04.1985 - Aktenzeichen 3 W 32/85
DRsp Nr. 1992/8099
a-b. Mögliche, auf gegenseitiger Treuepflicht beruhende Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Teilungserklärung (hier: änderungsbedürftiger Abrechnungsmodus für den Wasserverbrauch),(b) durchsetzbar nicht im Wege des Mehrheitsbeschlusses sondern auf entsprechenden Antrag im gerichtlichen Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1.