Rechte des Mieters bei Undichtigkeit der Wasserinstallation
AG Berlin-Charlottenburg, vom 24.06.1993 - Aktenzeichen 16a C 316/92
DRsp Nr. 2009/7745
Rechte des Mieters bei Undichtigkeit der Wasserinstallation
Wird die Wasserinstallation im Badezimmer einer Mietwohnung am Wochenende undicht und fordert der Mieter den Hauswart zur Mängelbeseitigung auf, so darf er selbst eine Fachfirma einschalten, wenn das vom Hauswart benachrichtigte Unternehmen keine Monteure entsendet. In diesem Fall steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zu, da der Vermieter auch ohne Mahnung mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten ist.