Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich
AG Berlin-Lichtenberg, vom 24.01.2008 - Aktenzeichen 10 C 156/07
DRsp Nr. 2009/7383
Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich
Der Mieter einer Wohnung kann von dem Vermieter auch dann die Beseitigung einer im Hauseingangsbereich angebrachten Videokamera verlangen, wenn es sich nur um eine Attrappe handelt.