BGH, vom 04.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen VIII ZR 217/14
LG Berlin, vom 03.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 67 S 121/14
AG Berlin-Wedding, vom 03.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen C 175/13
Verfassungsmäßigkeit der Berliner Verordnung über die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen; Ausweisung des gesamten Stadtgebiets Berlins als eine Gemeinde im Sinne des § 558 Abs. 3 S. 2 BGB; Notwendigkeit der Anerkennung einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit gegen untergesetzliche Rechtssätze
BVerfG, Beschluss vom 14.04.2016 - Aktenzeichen 1 BvR 243/16
DRsp Nr. 2016/8728
Verfassungsmäßigkeit der Berliner Verordnung über die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen; Ausweisung des gesamten Stadtgebiets Berlins als eine Gemeinde im Sinne des § 558 Abs. 3 S. 2 BGB; Notwendigkeit der Anerkennung einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit gegen untergesetzliche Rechtssätze
1. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BGH, nach der die Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 S. 2 BGB durch Kappungsgrenzen-Verordnung vom 07.05.2013 wirksam auf das gesamte Stadtgebiet von Berlin von 20 % auf 15 % reduziert worden sei, ist unzulässig. Ihre Begründung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.2. Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass die in seinem Eigentum befindliche, im Stadtteil Wedding gelegene Wohnung von einer differenzierten Gebietsausweisung profitiert hätte. Aus der Beschwerdebegründung ist nicht zu ersehen, dass nicht auch in Wedding die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen i.S.v. § 558 Abs. 3 S. 2 BGB besonders gefährdet ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.