| Autor: Lissner |
Wird der Adressat unter der angegebenen Wohnungsadresse nicht angetroffen, kann das zuzustellende Schriftstück einem in der Wohnung angetroffenen erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner übergeben werden (§
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