Autor: Riedel |
Adressat wird nicht angetroffen | ||
in der Wohnung | im Geschäftsraum | in einer Gemeinschaftseinrichtung |
Zustellung kann (ersatzweise) erfolgen | ||
in der Wohnung an einen erwachsenen Familienangehörigen, eine in der Familie beschäftigte Person oder einen erwachsenen ständigen Mitbewohner, § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO | im Geschäftsraum an eine dort beschäftigte Person, § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO | in der Gemeinschaftseinrichtung an den Leiter der Einrichtung oder einen dazu ermächtigten Vertreter, § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO |
eine entsprechende Person wird nicht angetroffen | ||
das Schriftstück kann in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, § 180 ZPO | - | |
keine der o.g. Möglichkeiten ist gegeben |
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