Gemäß §
Damit entfällt gem. § 851 ZPO die Pfändbarkeit dieses Anspruchs. Pfändbar ist jedoch die jeweilige Vermögensanlage, zu deren Aufbau die Arbeitnehmersparzulage verwandt wird. Dabei kann z.B. das angesparte Guthaben auf einem Bausparvertrag auch dann gepfändet werden, wenn dies zur Folge hat, dass gewährte staatliche Prämien zurückerstattet werden müssen (§
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