Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Januar 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 25.02.2010 - 09-4338xxx-x-x - wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie die Kosten der zweiten Instanz hat die Beklagte zu tragen. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer der Beklagten selbst.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|