LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 01.11.2012 (10 Ta 199/12)
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. September 2012, 5 Ca 3597/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Das [...]