Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. September 2012,
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Beklagte mit rechtskräftigem Versäumnisurteil vom 20.12.2011 (Az.: 5 Ca 3597/11) in Ziffer 4 des Tenors verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|