Auf die Rechtsmittel der Schuldner werden der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 13. Juni 2012 und der Beschluss des Amtsgerichts Speyer vom 21. Februar 2012 aufgehoben.
Der Zuschlag auf das in dem Versteigerungstermin am 13. Januar 2012 abgegebene Meistgebot wird versagt.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 293.500 € für die anwaltliche Vertretung der Schuldner und
86.919,63 € für die anwaltliche Vertretung der betreibenden Gläubigerin.
I.
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