BGH - Urteil vom 18.04.1986
V ZR 32/85
Normen:
BGB (Vorbemerkung zu) § 145, § 313 ; GBO § 19, § 28, § 7 ; ZPO § 894 ;
Fundstellen:
DRsp I(112)134a
MDR 1987, 41
WM 1986, 1155
Vorinstanzen:
OLG Celle,
LG Verden,

Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der Beurkundung der Belastung einer noch nicht abgeschriebenen Grundstücksteilfläche

BGH, Urteil vom 18.04.1986 - Aktenzeichen V ZR 32/85

DRsp Nr. 1992/3783

Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der Beurkundung der Belastung einer noch nicht abgeschriebenen Grundstücksteilfläche

»1. Aus einem Vorvertrag kann grundsätzlich auf Abschluß des Hauptvertrages (hier: Annahme eines Vertragsangebots) und zugleich auf dessen dinglichen Vollzug (hier: Einigung zur Grundstücksbelastung und Abgabe einer Eintragungsbewilligung) geklagt werden. 2. Zur Beurkundungsbestimmtheit bei einem auf Belastung einer noch nicht abgeschriebenen Grundstücksteilfläche gerichteten Vorvertrag. 3. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung der Belastung einer noch nicht abgeschriebenen Grundstücksteilfläche mit einer Dienstbarkeit.«

Normenkette:

BGB (Vorbemerkung zu) § 145, § 313 ; GBO § 19, § 28, § 7 ; ZPO § 894 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von der Beklagten den Abschluß eines Vertrages über ein dingliches Kiesausbeutungsrecht.