I. Streitig ist die Gewährung von Erziehungsgeld (ErzG).
Die 1961 geborene Klägerin ist türkische Staatsangehörige. Sie reiste im Januar 1988 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Ihr Asylantrag war vor dem Verwaltungsgericht (VG) erfolgreich (Urteil vom 6. Dezember 1989). Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof (
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