Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 3 werden - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 - die Beschlüsse der 3. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 11. Januar 2010 und des Amtsgerichts Syke vom 27. Oktober 2009 aufgehoben. Der Beteiligten zu 6 wird der Zuschlag versagt.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 266.000 €. Der Wert für die anwaltliche Vertretung beträgt 350.000 € für den Beteiligten zu 1, 20.000 € für die Beteiligte zu 2 und 40.000 € für den Beteiligten zu 3.
I.
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