Auf die Rechtsmittel des Gläubigers wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 15. September 2011 (
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen vom 19. Juli 2011 (
Die Schuldnerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
I.
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