OLG Köln - Urteil vom 16.12.2008
3 U 12/08
Normen:
BGB § 752; BGB § 1192;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 611/05

Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einer Eigentümergrundschuld nach Teilungsversteigerung des gemeinsam erworbenen Grundstücks

OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008 - Aktenzeichen 3 U 12/08

DRsp Nr. 2009/13592

Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einer Eigentümergrundschuld nach Teilungsversteigerung des gemeinsam erworbenen Grundstücks

1. Haben die Darlehensnehmer und ehemals bis zur Teilungsversteigerung des Grundstücks gemeinschaftlichen Eigentümer eines Grundstücks durch Grundschuld gesicherte Darlehensverbindlichkeiten getilgt, so haben sie einen Anspruch gegen die Bank auf Rückgewähr der Grundschuld. 2. In der Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft kann es zur Bildung einer Teilgrundschuld in Höhe des nicht mehr valutierten Betrages für beide Parteien führen. Dabei ist die Grundschuld in Natur zu teilen, nämlich durch Zerlegung in gleichrangige Teilgrundschulden.