Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger aus einem Urteil im Vorprozeß, das eine Zug-um-Zug-Verurteilung enthält, uneingeschränkt die Zwangsvollstreckung betreiben darf.
Der Kläger verlangte in einem Vorprozeß von der beklagten Bank 20.000 DM nebst Zinsen Schadensersatz, weil sie ihn beim Erwerb bestimmter Anleihen falsch beraten habe. Die Anleihen, die die Beklagte für den Kläger verwaltete, wurden im Wege einer für die einzelnen Gläubiger obligatorischen Umschuldung in unterschiedliche neue Schuldverschreibungen und Aktien umgetauscht. Die Beklagte veräußerte diese Ersatzrechte und schrieb den Erlös von 3.012,74 DM einem Sparbuch des Klägers gut. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte die Beklagte, an den Kläger 20.000 DM nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen "Übertragung" der ursprünglich vom Kläger erworbenen Anleihen.
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