Der Landwirt A.B. hatte einen Kontokorrentkredit der klagenden Volksbank mit 15,9 % jährlich zu verzinsen. Am 15. Februar 1978 verbürgte sich die Mutter des Schuldners, I.B., selbstschuldnerisch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Klägerin aus der Geschäftsverbindung mit A.B. bis zum Höchstbetrag von 100.000 DM. In der Bürgschaftsurkunde heißt es weiter:
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