I.
Der Antragsgegner betreibt wegen fälliger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen in Höhe von zunächst 1.938,15 EUR die Vollstreckung gegen den Antragsteller.
Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 29.05.2007 pfändete der Antragsgegner alle dem Antragsteller gegenwärtig und künftig gegen die Sparkasse
A , die Bank B und die BAUSPARKASSE C zustehenden Ansprüche, Forderungen und Rechte aus den dort geführten Konten bzw. Bausparverträgen. Zugleich wurde die Einziehung der gepfändeten Ansprüche in Höhe des geschuldeten Gesamtbetrags angeordnet. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 29.05.2007 verwiesen.
Nach der Drittschuldnererklärung der Sparkasse
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|