BAG - 28.03.1985 (2 AZR 548/83) - DRsp Nr. 1992/6471
BAG, vom 28.03.1985 - Aktenzeichen 2 AZR 548/83
DRsp Nr. 1992/6471
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage, wenn der Schuldner gegen das Urteil zulässige Berufung einlegt und seine Einwendungen im Berufungsverfahren geltendmachen kann.
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