Die Klägerin, eine Genossenschaft des S und M, macht gegen den Beklagten Werklohnforderungen in Höhe von 10.516.06 DM geltend. Die in Frage stehenden Aufträge wurden im Zeitraum Dezember 1990 bis Mai/Juni 1991 erteilt. Die Klägerin hat die Rechnungen jeweils an die Adresse "P - und W L & S GbR" gerichtet und nimmt den Beklagten, der Gesellschafter der genannten Gesellschaft bürgerlichen Rechts war, auf Zahlung in Anspruch. Sie hat beantragt, den Beklagten zur Zahlung folgender Beträge zu verurteilen:
a) 10.516,06 DM nebst 10 % Zinsen seit 26.07.1991,
b) 11 DM Mahnspesen Gläubiger,
c) 638,40 DM vorgerichtliche Kosten, die durch die Einschaltung des Inkassobüros C. entstanden seien (627 DM Bearbeitungsgebühr + 11,40 DM Auslagen).
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|