BGH - Beschluss vom 10.11.2011
VII ZB 55/10
Normen:
AO § 46 Abs. 6;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 541
DB 2012, 228
MDR 2012, 54
WM 2011, 2333
ZInsO 2012, 97
Vorinstanzen:
AG Essen, vom 14.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 30 M 26/07
LG Essen, vom 23.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 329/10

Bedeutung der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des eine Vorpfändung enthaltenden Schreibens für den Zeitpunkt des Erlasses der Vorpfändung eines Steuerersttattungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - Aktenzeichen VII ZB 55/10

DRsp Nr. 2011/20430

Bedeutung der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des eine Vorpfändung enthaltenden Schreibens für den Zeitpunkt des Erlasses der Vorpfändung eines Steuerersttattungsanspruchs

Die Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs ist mit der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des die Vorpfändung enthaltenden Schreibens im Sinne des § 46 Abs. 6 AO "erlassen". Auf den Zeitpunkt, zu dem das Schreiben dem Gerichtsvollzieher übergeben worden ist, kommt es nicht an.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 23. August 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

AO § 46 Abs. 6;

Gründe

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet.

I.

Die Gläubigerin betreibt aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen eines Teilbetrags von 500.000 € nebst Zinsen und Kosten.