I. Die Beteiligte zu 1 betreibt die Zwangsversteigerung mehrerer im Grundbuch von Neubrandenburg eingetragener Grundstücke. Die Beteiligte zu 4 hat beantragt, gesetzlich begründete Dienstbarkeiten für öffentliche Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen bzw. dazu gehörige Schutzstreifen in das geringste Gebot aufzunehmen. Das Amtsgericht hat den Antrag mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 3 erhielt den Zuschlag.
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