Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Weiden i. d. Opf. vom 26.05.2020, Az. MF-XXX-10, wird zurückgewiesen.
I.
Im Grundbuch des Amtsgerichts Weiden i. d. Opf. von Manteler Forst ist die Beteiligte zu 1 als Eigentümerin des im Band X auf Blatt XXX geführten Flurstücks vermerkt.
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