1. Die Beschwerde des Eigentümers und Beschwerdeführers gegen die Eintragung der Zwangssicherungshypothek über 3253,61 Euro für das Land Nordrhein-Westfalen in Abt. X, lfd. Nr. X, auf Blatt XXXXX des Grundbuchs von Saarbrücken wird zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3253,61 Euro festgesetzt.
I.
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