Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der Zivilkammer 4 des Landgerichts Hamburg vom 10. September 2020 -
I.
Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in Höhe von 32,61 € nebst Zinsen und Kosten.
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