BGH - 28.09.1987 (II ZR 35/87) - DRsp Nr. 1992/2914
BGH, vom 28.09.1987 - Aktenzeichen II ZR 35/87
DRsp Nr. 1992/2914
Beweisrechtliche Bedeutung und Rechtswirkung einer Quittung, insbesondere bei fehlender Schriftform(b-c) hoher Beweiswert von Bankquittungen in Form eines lediglich mit Zeitstempel versehenen, nicht unterschriebenen Einzahlungsbelegs;(c) erschwerter Gegenbeweis.
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