Die Kläger haben der Beklagten eine Grundstücksfläche zum Betrieb einer Tankstelle verpachtet. Die Beklagte hat einen Unterpachtvertrag abgeschlossen. Der Unterpächter betreibt derzeit die Tankstelle und außerdem auf dem Grundstück ein Mietwagengeschäft. Das Landgericht hat die Beklagte zur Räumung und Herausgabe des Pachtobjekts verurteilt. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos. Die Beklagte hat gegen das Berufungsurteil Revision eingelegt und beantragt, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Revision einstweilen einzustellen.
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