I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 24. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 1 hat den Beteiligten zu 2 und 3 die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 525.000 € festgesetzt.
I. Gegenstand des Notarbeschwerdeverfahrens ist der Streit der Beteiligten um die Auszahlung eines auf Notaranderkonto hinterlegten, von einer Pfändung betroffenen Kaufpreises.
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