Darlegungslast des Schuldners bei Vollstreckung eines Unterlassungsgebots
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.1992 - Aktenzeichen 2 W 56/92
DRsp Nr. 2006/27109
Darlegungslast des Schuldners bei Vollstreckung eines Unterlassungsgebots
»Im Falle der Unterlassungsvollstreckung muß in der Regel der Schuldner im einzelnen darlegen, wann, wie und was er unternommen hat, um eine Missachtung des gerichtlichen Verbots durch ihm unterstellte Dritte zu verhindern.«
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