Anm. Brehm, JZ 1984, 675; Anm. Waldner, JR 1984,
Auch diese Frage war früher heftig umstritten und ist seit der klärenden Entscheidung des BGH wohl als h.M. anzusehen (ausführlich: MünchKommZPO-Smid, § 840 Rdn. 18).
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