Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 26. Januar 2021 -
"Dabei wird allerdings ausdrücklich angeordnet, dass der die Pfändung aussprechende Beschluss jeweils erst mit dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Werktag und in Höhe des dann fällig werdenden Betrages wirksam werden soll."
Die weitergehenden Rechtsmittel des Schuldners werden zurückgewiesen.
Der Schuldner hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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