OLG Karlsruhe, vom 03.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 W 125/04
LG Karlsruhe, vom 22.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 4/04
Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils geleisteten Prozesskostensicherheit
BGH, Beschluß vom 21.12.2005 - Aktenzeichen III ZB 73/05
DRsp Nr. 2006/2493
Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils geleisteten Prozesskostensicherheit
»Das Verfahren nach § 109ZPO ist eröffnet, wenn der Kläger, dem durch Zwischenurteil die Stellung einer Prozesskostensicherheit nach § 110 Abs. 1ZPO aufgegeben worden ist, geltend macht, seine Pflicht sei entfallen, weil er nunmehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum habe.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.