OLG Köln - Urteil vom 17.12.1993
19 U 206/93
Normen:
ZPO § 935 § 940 ;
Fundstellen:
CR 1994, 350
OLGReport-Köln 1994, 60

Einstweilige Verfügung bei drohender Manipulation durch den Anwender von Individualsoftware - Einstweilige Verfügung; Individualsoftware; Manipulation

OLG Köln, Urteil vom 17.12.1993 - Aktenzeichen 19 U 206/93

DRsp Nr. 1994/2035

Einstweilige Verfügung bei drohender Manipulation durch den Anwender von Individualsoftware - Einstweilige Verfügung; Individualsoftware; Manipulation

»1. Ein Verfügungsanspruch auf Herausgabe von Sicherungskopien einer Software ist nicht hinreichend dargetan, wenn die Antragstellerin alle Programmversionen in Besitz hat.2. Hat die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren zur Feststellung angeblicher Manipulationen an der Software eingeleitet, dann besteht für eine einstweilige Verfügung kein Verfügungsgrund.«

Normenkette:

ZPO § 935 § 940 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nicht begründet. Die Hauptsache ist auch nicht erledigt, weil die Klage von Anfang an unbegründet war.