1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Zwischenverfügung des Notariats Eppingen - Grundbuchamt - vom 03.02.2010, Az. I
zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 2.100,00 festgesetzt.
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