OLG München - Beschluss vom 20.02.2017
34 Wx 51/17
Normen:
ZPO § 778 Abs. 1 und Abs. 2, § 866 Abs. 3, § 867; ZPO § 778 Abs. 1 und Abs. 2, § 866 Abs. 3, § 887;
Fundstellen:
BauR 2017, 1087
Vorinstanzen:
AG München, vom 23.01.2017

Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund einer Verurteilung zur Freistellung von einer Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Selbstvornahme

OLG München, Beschluss vom 20.02.2017 - Aktenzeichen 34 Wx 51/17

DRsp Nr. 2017/2678

Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund einer Verurteilung zur Freistellung von einer Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Selbstvornahme

Ein Ermächtigungsbeschluss, der die Gläubiger eines auf Freistellung von einer Zahlungsverpflichtung gerichteten Anspruchs ermächtigt, die Handlung auf Kosten des Schuldners selbst vorzunehmen, ohne eine Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung der Kosten in Höhe der Befreiungssumme auszusprechen, ist kein geeigneter Vollstreckungstitel zur Eintragung einer Zwangshypothek in Höhe der Freistellungsverpflichtung zu Lasten des Grundstücks des Schuldners.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2017 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 778 Abs. 1 und Abs. 2, § 866 Abs. 3, § 867; ZPO § 778 Abs. 1 und Abs. 2, § 866 Abs. 3, § 887;

Gründe

I.