I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 24.11.1997 lehnten die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt (TOP) 7.5 den Antrag des Antragstellers ab, die Fenster sowie die Balkon-. und Eingangstüre seiner Wohnung zu erneuern.
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