I. Die Gläubigerin ist die zum Unterhalt berechtigte minderjährige Tochter des Schuldners. Sie vollstreckt aus dem Endurteil des Amtsgerichts N. Unterhaltsrückstände in Höhe von 12.000 EUR und hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, in dem angebliche Forderungen des Schuldners, eines selbständigen Architekten, gegen Drittschuldner aus Architektenleistungen gepfändet worden sind.
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