OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.03.2004 17 U 16/04
Normen:
BGB § 631 ; ZPO § 717 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 753
Ersatzfähigkeit eines Vollstreckungsschadens vor Rechtskraft
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 17 U 16/04
DRsp Nr. 2005/13711
Ersatzfähigkeit eines Vollstreckungsschadens vor Rechtskraft
Hat der Auftraggeber als Beklagter nach erstinstanzlicher, vorläufig vollstreckbarer Verurteilung und Übermittlung einer Prozessbürgschaft die Titelsumme an den Gläubiger bezahlt, so kann er die Bürgschaft auch dann in Anspruch nehmen, wenn das Urteil in der Berufungsinstanz wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wird, der Gläubiger aber Revision einlegt.
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