OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.03.2004
17 U 16/04
Normen:
BGB § 631 ; ZPO § 717 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 753

Ersatzfähigkeit eines Vollstreckungsschadens vor Rechtskraft

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 17 U 16/04

DRsp Nr. 2005/13711

Ersatzfähigkeit eines Vollstreckungsschadens vor Rechtskraft

Hat der Auftraggeber als Beklagter nach erstinstanzlicher, vorläufig vollstreckbarer Verurteilung und Übermittlung einer Prozessbürgschaft die Titelsumme an den Gläubiger bezahlt, so kann er die Bürgschaft auch dann in Anspruch nehmen, wenn das Urteil in der Berufungsinstanz wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wird, der Gläubiger aber Revision einlegt.

Normenkette:

BGB § 631 ; ZPO § 717 Abs. 2 ;
Fundstellen
BauR 2005, 753