Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung geleistete Zahlungen eines Gesellschafters
BGH, Urteil vom 09.10.1986 - Aktenzeichen II ZR 58/86
DRsp Nr. 1992/3533
Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung geleistete Zahlungen eines Gesellschafters
»Eine Finanzierungsleistung, die ein Gesellschafter der GmbH nach seinem Ausscheiden in einer finanziellen Krise erbringt, unterliegt dem Rückzahlungsverbot des § 30GmbHG, wenn die Leistung schon vor dem Ausscheiden (auch) auf Krisenfinanzierung angelegt war.Von vornherein auf Krisenfinanzierung angelegt ist eine Kapitalleistung, wenn der Gesellschafter ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten auf das Recht verzichtet, sie aus wichtigem Grunde zu kündigen, falls die Gesellschaft später kreditunwürdig wird und deshalb die Leistung unter das Rückforderungsverbot zu fallen droht.«
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