I. Mit am 7. Januar 1997 verkündetem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist die Beklagte wegen Verletzung des am 25. Juli 1975 angemeldeten deutschen Patents 25 60 157 u.a. verurteilt worden, dem Kläger - als Verwalter im Konkurs über das Vermögen der E. KG - darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie vom 21. September 1986 bis zum 25. Juli 1993 Schweißgeräte zur Ausübung eines näher bezeichneten Verfahrens an im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässige Abnehmer angeboten und geliefert hat und die Namen und Anschriften der Abnehmer anzugeben. Die Berufung der Beklagten ist im wesentlichen erfolglos geblieben.
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