Die Beklagte ist Mieterin von Bürogebäuden und Lagerhallen, die der zwischenzeitlich in Vermögensverfall geratenen St. KG gehörten. Der Kläger war vom 12. März bis 1. Oktober 1982 und sodann vom 19. Oktober 1982 bis 21. Oktober 1983 Zwangsverwalter der Grundstücke, auf denen die Mietobjekte stehen. Die Zwangsverwaltung wurde am 21. Oktober 1983 aufgehoben, weil am 19. September 1983 die Grundstücke zwangsversteigert worden waren.
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