BGH - Urteil vom 22.05.1986
I ZR 72/84
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
MDR 1987, 113
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Mosbach,

Frank der Tat; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

BGH, Urteil vom 22.05.1986 - Aktenzeichen I ZR 72/84

DRsp Nr. 1996/5227

"Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

»Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs, der im Rahmen eines redaktionellen Presseberichts aus Anlaß der Übergabe eines Neubaus an einen Rechtsanwalt zur Benutzung als Anwaltskanzlei dessen berufliche Betätigung im Vergleich zu einem anderen Rechtsanwalt gleichen Namens an demselben Ort positiv herausstellt.«

Normenkette:

UWG § 1 ;

Tatbestand: