Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine Teilungsversteigerung; Berücksichtigung des Anspruchs bei der Auseinandersetzung des Gesamtgutes
BGH, Urteil vom 05.06.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 34/84
DRsp Nr. 1992/4312
Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine Teilungsversteigerung; Berücksichtigung des Anspruchs bei der Auseinandersetzung des Gesamtgutes
»a) Die Widerspruchsklage, mit der eine Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) verhindert werden soll, ist Familiensache, wenn das der Versteigerung entgegengehaltene Recht im ehelichen Güterrecht wurzelt (hier: Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2BGB).b) Die bei der Auseinandersetzung des Gesamtgutes zunächst gebotene Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten kann auch in der Weise erfolgen, daß der sein Übernahmerecht ausübende Ehegatte sie als Alleinschuldner übernimmt und der Gläubiger den anderen Ehegatten aus der Haftung entläßt.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.