I. In einem Ermittlungsverfahren gegen J. H. ordnete das Amtsgericht mit Beschluss vom 4. September 2003 zur Sicherung der den Verletzten aus den Straftaten erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche den dinglichen Arrest in Höhe von 86.350 EUR in das Vermögen des Beschuldigten an (§ 111b Abs. 2 und 5, §§ 111d, 111e Abs. 1 StPO i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2, §§ 73a, 244 Abs. 1 Nr. 2, § 260 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 2, § 53 StGB). In Vollziehung des dinglichen Arrests pfändete die Staatsanwaltschaft am 11. September 2003 einen Pkw Audi A 8.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|