Am 19. August 1980 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma G. GmbH (künftig: Gemeinschuldnerin) eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter ernannt. Er ließ unverzüglich im Bundesanzeiger, im Bayerischen Staatsanzeiger und in einer Lokalzeitung bekanntmachen, daß wegen Unzulänglichkeit der Masse die Massegläubiger in der Rangfolge des §
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