LG Paderborn, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 87/03
AG Paderborn - 52 II 26/02 WEG,
Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche
OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2003 - Aktenzeichen 15 W 342/03
DRsp Nr. 2004/2597
Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche
»1. Die Haftung des Zwangsverwalters für die während der Beschlagnahme fällig werdenden Wohngeldansprüche (§§ 16 Abs. 2WEG, 155 Abs. 1ZVG) erstreckt sich auch auf die von ihm anteilig zu tragende Vergütung des Wohnungseigentumsverwalters.2. Die Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche nach § 155 Abs. 1ZVG wird nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1ZVG beschränkt, die sich nur auf die Erlösverteilung bezieht.3. Die Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche wird nicht dadurch berührt, daß er nicht in der Lage ist, diese vollständig aus den Nutzungen des Objekts zu erwirtschaften. In einem solchen Fall ist ggf. nach § 161 Abs. 3ZVG zu verfahren.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.