Die in Irland ansässige Klägerin macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 28. Januar 1983 auf einer gemeinsamen Pkw-Fahrt in der libyschen Wüste ereignet hat.
Der Beklagte hält sich seit dem 10. Dezember 1985 überwiegend in Jeddah (Saudi-Arabien) auf. Er ist dort bei einem arabischen Unternehmen beschäftigt und besitzt eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst 5 Jahre. Seine Eltern wohnen in St. (Landgerichtsbezirk Kiel). Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beklagte bei seinen Eltern einen weiteren Wohnsitz unterhält.
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