Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet.
I.
Die einseitige Erledigungserklärung des klagenden Autohauses beinhaltet den Antrag auf Feststellung, dass die ursprünglich zulässige und begründete Klage wegen der zwischenzeitlichen Herausgabe des Fahrzeuges unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW 1989,
Im Einzelnen ist hierzu noch Folgendes auszuführen:
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