OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 09.05.2003 2 W 11/03
Normen:
ZPO § 91a § 891 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 432
Vorinstanzen:
LG Frankfurt - 2/19 O 291/02 -,
Kosten bei Erledigung eines Vollstreckungsverfahrens
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.05.2003 - Aktenzeichen 2 W 11/03
DRsp Nr. 2004/19659
Kosten bei Erledigung eines Vollstreckungsverfahrens
Erledigt sich ein Vollstreckungsverfahren, weil der Schuldner die geschuldete Handlung vornimmt, so sind ihm die Kosten des Vollstreckungsverfahrens aufzuerlegen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.